Ab dem 01.08.2018 gilt für alle eine Fortbildungspflicht Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalenderjahren, nach dem Themenkatalog der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV); dieses gilt auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dieser Lehrgang erfüllt die Pflichtfortbildungsanforderungen nach der MaBV und das Abschlusszertifikat kann als Qualifizierungsnachweis gegenüber ihren Kunden verwendet werden; hierzu sind Sie auch verpflichtet, wenn Ihr Kunde dieses nachfragt.
Bereits viele zufriedene Kunden, werden Sie einer davon.
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