Innerhalb des Beihilferechts nimmt das Thema Beihilfen bei dauernder Pflegebedürftigkeit eine Sonderstellung ein und kann als eigenständiger Bereich betrachtet werden. Es handelt sich hier um Regelungen die in weiten Teilen mit den entsprechenden Regelungen aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) korrespondieren. Durch Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Sicherung der Pflegepersonen wesentlich verbessert; dies um die Bereitschaft der Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich zu fördern. Außerdem gilt es, den Einsatz der Pflegeperson anzuerkennen, da viele Pflegepersonen auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten oder diese aufgeben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Pflegepersonen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung, soziale Pflegekassen und Beihilfestellen entrichten unter Berücksichtigung des Pflegegrades der zu pflegenden Person und der bezogenen Leistung Beiträge zur Rentenversicherung. Daneben bestehen ggf. weitere Ansprüche auf z.B. Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Durch Übungen und Praxisbeispiele lernen die Teilnehmer entsprechende Beihilfeanträge abschließend bearbeiten zu können.
Zielgruppe:
Sachbearbeiter, die bisher noch nicht oder erst seit kurzer Zeit mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei * Kommunen * Stadtwerken * Sparkassen * Krankenhäusern * öffentlichen Versicherungsunternehmen * gemeinnützigen Einrichtungen * Abrechnungs-Service-Unternehmen
Schwierigkeitsgrad:
Training für Einsteiger
Beschreibung:
Innerhalb des Beihilferechts nimmt das Thema Beihilfen bei dauernder Pflegebedürftigkeit eine Sonderstellung ein und kann als eigenständiger Bereich betrachtet werden. Es handelt sich hier um Regelungen die in weiten Teilen mit den entsprechenden Regelungen aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) korrespondieren. Durch Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Sicherung der Pflegepersonen wesentlich verbessert; dies um die Bereitschaft der Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich zu fördern. Außerdem gilt es, den Einsatz der Pflegeperson anzuerkennen, da viele Pflegepersonen auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten oder diese aufgeben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Pflegepersonen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung, soziale Pflegekassen und Beihilfestellen entrichten unter Berücksichtigung des Pflegegrades der zu pflegenden Person und der bezogenen Leistung Beiträge zur Rentenversicherung. Daneben bestehen ggf. weitere Ansprüche auf z.B. Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Durch Übungen und Praxisbeispiele lernen die Teilnehmer entsprechende Beihilfeanträge abschließend bearbeiten zu können.
Inhalt:
Überblick über die maßgebenden Regelungen * Theoretische Grundlagen - Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung - Pflegeunterstützungsgeld - Rentenversicherungsbeiträge - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - Übersicht über Verfahrenshinweise und Hilfen * Praktische Übungen sollen Sie in die Lage versetzen: - die zustehenden Leistungen entsprechend der Pflegegrade zu berechnen, - die ermittelten Beiträge an die zutreffenden Leistungsträger abzuführen
* Vergleich Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung - Kurzer Überblick über die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme * Kurze Übersicht über die Gründe und Voraussetzungen - für Eintritt / Versetzung in den Ruhestand * Festsetzung des Versorgungsbezuges des Ruhestandsbeamten - Ruheg...Nächster Termin: 22.02.2021 Dauer: 3 Tage Ort: Wuppertal Preis: 1.150,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht. * Grundzüge des Dienstunfallrechts - Was ist wann ein Dienstunfall? - Tatbestandsmerkmale * Der Wegeunfall - Zweifelsfälle entscheiden: Beispiele der Praxis, z. B. Direkter Weg - Wegeunterbrechungen - Abweg/U...Nächster Termin: 04.03.2021 Dauer: 2 Tage Ort: Altdorf b. Nürnberg Preis: 790,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
* Prüfung der Voraussetzung der Nachversicherung bzw. des Aufschubes der Nachversicherung - unversorgtes Ausscheiden - Erhebungsbogen - Terminierung - Entscheidung * Aufschub der Nachversicherung - Voraussetzungen - Aufschubgründe - Entscheidung über den Aufschub - Erstellung der Bescheinigung - Weg...Nächster Termin: 08.03.2021 Dauer: 1 Tag Ort: Wuppertal Preis: 450,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
* Prüfung der Voraussetzung der Nachversicherung bzw. des Aufschubes der Nachversicherung * Aufschub der Nachversicherung * Nachversicherung * Berechnung und Erstellung der Nachversicherung-/Aufschubbescheinigung * Widerruf der Nachversicherung * Besonderheiten (Auszug) Aufgaben zur Entscheidungsfi...Nächster Termin: 08.03.2021 Dauer: 2 Tage Ort: Wuppertal Preis: 810,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
* Dienstanweisung - Allgemeiner Erfahrungsaustausch zur DA-KG 2019 ggf. 2020, wenn bereits veröffentlicht - Besprechung der Einzelweisung vom 26.02.2020 * Gesetzesänderungen - Neuausrichtung des Kindergeldes - Auswirkung des § 70 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG * Datenschutzgrundverordnung - E-Mail Austau...Nächster Termin: 22.04.2021 Dauer: 2 Tage Ort: Berlin Preis: 790,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
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