Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen. Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist. Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss - und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch etwaige dienstunfallrechtliche Änderungen (Unfallausgleich / Grad der Schädigungsfolgen) in den Versorgungsgesetzen der Länder.
Zielgruppe:
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfallrechtlichen Fragen betraut sind: * Personal- und Versorgungsverwaltung * Dienstvorgesetzte * Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG * Personalvertretung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit * Amtsärzte
Schwierigkeitsgrad:
Training für Einsteiger
Beschreibung:
Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen. Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist. Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss - und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch etwaige dienstunfallrechtliche Änderungen (Unfallausgleich / Grad der Schädigungsfolgen) in den Versorgungsgesetzen der Länder.
Inhalt:
Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht. * Grundzüge des Dienstunfallrechts - Was ist wann ein Dienstunfall? - Tatbestandsmerkmale * Der Wegeunfall - Zweifelsfälle entscheiden: Beispiele der Praxis, z. B. Direkter Weg - Wegeunterbrechungen - Abweg/Umweg - Dritter Ort * Vorschaden - Äußeres Ereignis - Wann ist ein Vorschaden wahrscheinlich? - Wie ist ein Vorschaden festzustellen? - Mitwirkungspflichten des Verletzten - Zusammenhangsbegutachtungen - Wann ist der Vorschaden allein wesentlich (Gelegenheitsursache)? * Aufgaben und rechtliche Möglichkeiten der Verwaltung * Auswahl des geeigneten Gutachters * Gutachtenauswertung - Lesen und Verstehen ärztlicher Stellungnahmen - Kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Stellungnahmen - Entscheidung über die Verwertbarkeit des Gutachtens * Abweichen von ärztlichen Einschätzungen * Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) / des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) - Abgrenzung zum Grad der Behinderung (GdB) - Feststellung von Unfallfolgen - Wie wird die MdE / der GdS festgestellt? - Ist die ärztliche Einschätzung plausibel? - Welche Erfahrungswerte kann man zugrunde legen? - Wann darf von der ärztlichen Einschätzung der MdE / dem GdS abgewichen werden? - Wie wirken sich Vorschäden auf die Höhe der MdE / des GdS aus? - Verfahren bei gestaffelt eingeschätzter MdE bzw. gestaffelt eingeschätztem GdS * Wann wird der Unfallausgleich neu festgestellt? * Verschlimmerung / Verbesserung von Unfallfolgen - Wann liegt eine wesentliche Änderung vor? * Wann erfolgt eine Korrektur des Verwaltungsaktes? - Nach § 35 Abs. 3 BeamtVG oder den entsprechenden Vorschriften der Länder - Nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz oder den entsprechenden Vorschriften der Länder * Was ist in Todesfällen zu beachten? - Wann ist eine Obduktion erforderlich? - Mögliche Folgen einer fehlenden Obduktion
Methode:
Referat, Beispiele, Diskussion, Seminarunterlagen Die Teilnehmer können aktuelle Fragen und Fälle mitbringen oder bereits vorab einreichen.
* Vergleich Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung - Kurzer Überblick über die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme * Kurze Übersicht über die Gründe und Voraussetzungen - für Eintritt / Versetzung in den Ruhestand * Festsetzung des Versorgungsbezuges des Ruhestandsbeamten - Ruheg...Nächster Termin: 22.02.2021 Dauer: 3 Tage Ort: Wuppertal Preis: 1.150,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
* Prüfung der Voraussetzung der Nachversicherung bzw. des Aufschubes der Nachversicherung - unversorgtes Ausscheiden - Erhebungsbogen - Terminierung - Entscheidung * Aufschub der Nachversicherung - Voraussetzungen - Aufschubgründe - Entscheidung über den Aufschub - Erstellung der Bescheinigung - Weg...Nächster Termin: 08.03.2021 Dauer: 1 Tag Ort: Wuppertal Preis: 450,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
* Prüfung der Voraussetzung der Nachversicherung bzw. des Aufschubes der Nachversicherung * Aufschub der Nachversicherung * Nachversicherung * Berechnung und Erstellung der Nachversicherung-/Aufschubbescheinigung * Widerruf der Nachversicherung * Besonderheiten (Auszug) Aufgaben zur Entscheidungsfi...Nächster Termin: 08.03.2021 Dauer: 2 Tage Ort: Wuppertal Preis: 810,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW
* Dienstanweisung - Allgemeiner Erfahrungsaustausch zur DA-KG 2019 ggf. 2020, wenn bereits veröffentlicht - Besprechung der Einzelweisung vom 26.02.2020 * Gesetzesänderungen - Neuausrichtung des Kindergeldes - Auswirkung des § 70 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG * Datenschutzgrundverordnung - E-Mail Austau...Nächster Termin: 22.04.2021 Dauer: 2 Tage Ort: Berlin Preis: 790,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW