Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben des Versorgungssachbearbeiters deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt. Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur den Beamten selbst, sondern auch seine den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem muss ein Versorgungssachbearbeiter in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. Das Seminar erläutert das System des Versorgungsausgleichs umfassend, die Auswirkungen auf die Beteiligten sowie aktuelle Problemfelder unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Detail. Profitieren Sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz unseres Experten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
Zielgruppe:
* Leiter und qualifizierte Mitarbeiter aus dem Personalwesen * Mitglieder der Personalvertretungen * Versorgungssachbearbeiter * Rechtspfleger * Fachanwälte für Scheidungsrecht und deren Mitarbeiter
Schwierigkeitsgrad:
Training für Einsteiger
Beschreibung:
Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben des Versorgungssachbearbeiters deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt. Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur den Beamten selbst, sondern auch seine den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem muss ein Versorgungssachbearbeiter in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. Das Seminar erläutert das System des Versorgungsausgleichs umfassend, die Auswirkungen auf die Beteiligten sowie aktuelle Problemfelder unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Detail. Profitieren Sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz unseres Experten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
Inhalt:
* System des Versorgungsausgleichs - Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009 - Scheidung und Scheidungsfolgen - Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht - Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versorgungsausgleich unterliegen - Ausschluss des Versorgungsausgleichs - Aufgaben der Pensionsbehörden - Ausgleich in der Beamtenversorgung - Folgen des Versorgungsausgleichs für den Beamten und seine Hinterbliebenen - Auswirkungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung - Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages - Pensionistenprivileg - Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages - Ausschluss der Kürzung und Anpassung der Kürzung - Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf Ruhensberechnungen - Ansprüche nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz - Erstattungsausgleich zwischen Rentenversicherungs- und Versorgungsträgern
Methode:
Vortrag, Fallstudien, Diskussion, Seminarunterlagen Die Teilnehmer werden gebeten einen Taschenrechner mitzubringen.
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Die praxisbezogenen Seminare und Workshops zur Einführung in das Preisrecht helfen Ihnen, die einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Preisrechts VO PR 30/53 und LSP besser zu v...Nächster Termin: 07.06.2021 Dauer: 1 Tag Ort: Hamburg Preis: 892,50 EURAnbieter: Singer Preisprüfung GmbH
Datenschutzrechtliche Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) EU-US Privacy Shield Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung Betrachtung relevanter Gesetze wie TKG, TMG, HGB und AktG / GmbHG Ärztliche- und Berufsschweigepflichten ...Nächster Termin: 15.03.2021 Dauer: 3 Tage Ort: Nürnberg Preis: 1.773,10 EURAnbieter: PC-COLLEGE Berlin Training GmbH - Institut für IT-Ausbildung
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Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht. * Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall * Innere und ursächliche Zusammenhänge * Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen * Gelegenheitsursache * Was sind Unfallfolgen und w...Nächster Termin: 15.04.2021 Dauer: 2 Tage Ort: Berlin Preis: 790,00 Euro MwSt. befreitAnbieter: Technische Akademie Wuppertal e. V. - TAW